AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Vermieter:

Henrik Sproedt, Hollbüllhuus 34, 25876 Schwabstedt 

 

1. Mietbeginn / Mietende

Die Vermietung erfolgt pro Kalendertag ausschließlich an Personen die mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben. Tage und Zeiten können individuell vereinbart werden. Eine Überziehung des Mietendes hat die Berechnung eines weiteren Tages zur Folge.

 

Sollte der Mieter zum Mietbeginn nicht erscheinen, gilt der Vertrag ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Die Kosten für die Miete sind trotzdem zu entrichten.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

3. Bezahlung

Der Mietpreis wird pro Kalendertag erhoben. 

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. 

Nach der erfolgten Anzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Findet die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Aufenthalt im Mietobjekt statt, ist die Zahlung sofort fällig.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

 

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Zusatzleistungen (z.B. Feuerholz, Kerzen, Dekoration, ect.) werden nach Aufwand bzw. Menge abgerechnet.

 

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. 

Im Falle des Rücktritts sind Sie zur Zahlung folgender Stornierungsgebühren verpflichtet: 

 

Mindestens 30 Tage vor dem gebuchten Termin: kostenlose Stornierung möglich

14-30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises

 

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

 

Eine geeignete Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

 

 

5. Mietbedingungen/Pflichten des Mieters

  • Der Mieter muss mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben.
  • Die Vermietung erfolgt ausschließlich für Veranstaltungen die die maximale Teilnehmerzahl von 40 Personen nicht überschreitet.
  • Der Mieter verpflichtet sich geltende Regeln zum Lärmschutz einzuhalten, und angemessene Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Dazu gehört im Besonderen sich ab 22:00 Uhr außerhalb der Scheune ruhig zu verhalten.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Scheune, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Scheune und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. 
  • Der Mieter haftet für Schäden an gemieteten Sachen die durch ihn/sie, Angehörige oder Haustiere verursacht worden sind.
  • Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. 
  • Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Mietobjektes bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
  • Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
  • Am Abreisetag ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Alle persönlichen Gegenstände des Mieters sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
  • Leergut ist vom Mieter vollständig zu entsorgen, z.B. in die Sammelstelle am Feuerwehrgerätehaus in Hude.
  • Der Mieter haftet bei Verlust des/der Schlüssel und muss die jeweiligen Schlüssel und Schlösser ersetzen.
  • Der Mieter ist verpflichtet anzugeben mit wieviel Personen er das gemietet Objekt nutzt. Es ist nicht gestattet die Mietobjekte mit mehr Personen als angemeldet zu nutzen.

 

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. 

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung des Gartens sowie eventuell bereitgestellter Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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Die Scheune


Familie Sproedt

Schulweg Nr. 2 & Nr. 10 in 25876 Fresendelf

gefördert auf Initiative des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und das Land Schleswig-Holstein